Rechtliches

Rückgabe, Reklamation und Gewährleistung

Alle wichtigen Informationen transparent und übersichtlich zusammengefasst.

Stand: September 2026

Stand: September 2026

Ambulanz Care GmbH
Peter-Behrens-Platz 10
4020 Linz
Österreich
FN 681380f
E-Mail: hello@ambulanz.care
Web: www.ambulanz.care

Vertreten durch den Geschäftsführer DDr. Johannes Pohlhammer, MSc., Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie sowie Notarzt.

1. Allgemeines

1.1 Diese Seite informiert über die Abwicklung von Rückgaben, Reklamationen, Gewährleistungsfällen, Falsch- oder Fehlmengenlieferungen, Transportschäden sowie produkt- und sicherheitsbezogenen Beanstandungen bei Waren, die über Ambulanz Care bezogen wurden.

1.2 Es ist zwischen

a) der Rückgabe aufgrund eines gesetzlichen Rücktrittsrechts eines Verbrauchers,

b) der freiwilligen Rücknahme mangelfreier Ware,

c) der Geltendmachung gesetzlicher Gewährleistungsrechte,

d) der Beanstandung von Falsch-, Fehlmengen- oder Transportschäden und

e) medizinprodukterechtlichen Produktbeschwerden, Vorkommnissen, Rückrufen oder Sicherheitsmaßnahmen

zu unterscheiden.

1.3 Gesetzliche Gewährleistungsrechte, zwingende Verbraucherrechte sowie Verpflichtungen aus dem Medizinprodukterecht werden durch die nachstehenden Regelungen nicht eingeschränkt.

2. Rückgabe durch Verbraucher aufgrund eines gesetzlichen Rücktritts

2.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen nach Maßgabe des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes grundsätzlich ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht zu.

2.2 Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen des Rücktritts ergeben sich aus unserer gesonderten Widerrufsbelehrung sowie dem bereitgestellten Muster-Widerrufsformular.

2.3 Im Fall eines wirksamen Rücktritts ist die Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, zurückzusenden, sofern Ambulanz Care nicht ausdrücklich eine Abholung anbietet. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb dieser Frist abgesendet wird.

2.4 Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, soweit er hierüber ordnungsgemäß informiert wurde und Ambulanz Care nicht ausdrücklich erklärt hat, diese Kosten zu übernehmen.

2.5 Ambulanz Care ist bei einem wirksamen Rücktritt berechtigt, die Rückzahlung bis zum Rückerhalt der Ware oder bis zur Vorlage eines geeigneten Nachweises über deren Rücksendung zurückzuhalten, sofern Ambulanz Care nicht selbst die Abholung angeboten hat.

2.6 Die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts ist nicht von der vorherigen Vergabe einer Retourennummer oder sonstigen internen Freigabe durch Ambulanz Care abhängig.

3. Sterile Waren, Hygieneprodukte und versiegelte Medizinprodukte

3.1 Medizinprodukte sind nicht allein aufgrund ihrer Eigenschaft als Medizinprodukt vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

3.2 Bei versiegelt gelieferten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, besteht jedoch nach Entfernung der Versiegelung kein gesetzliches Rücktrittsrecht, sofern die Voraussetzungen des § 18 FAGG erfüllt sind.

3.3 Dies kann insbesondere sterile Einwegprodukte, Atemwegsprodukte, Tuben, Katheter, Kanülen, sterile Verbandsmaterialien, patientennahe Verbrauchsprodukte und sonstige hygienisch sensible Medizinprodukte betreffen.

3.4 Als relevante Versiegelung gilt insbesondere eine Hersteller-, Steril-, Hygiene- oder Sicherheitsversiegelung, deren Unversehrtheit Voraussetzung dafür ist, dass das Produkt aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen erneut abgegeben werden kann. Eine gewöhnliche Versandverpackung oder ein Transportkarton stellt für sich allein keine solche Versiegelung dar.

3.5 Wird die relevante Versiegelung nicht entfernt und liegt kein sonstiger gesetzlicher Ausschlussgrund vor, bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht unberührt.

3.6 Gewährleistungsansprüche wegen einer mangelhaften Ware, gesetzliche Produkthaftungsansprüche sowie Rückrufe und Sicherheitsmaßnahmen bleiben auch bei bereits geöffneten oder verwendeten Produkten nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.

4. Wertverlust bei Rückgabe

4.1 Verbraucher dürfen eine Ware in jenem Umfang prüfen, der erforderlich ist, um deren Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise festzustellen.

4.2 Ein Wertersatz kann nur verlangt werden, wenn ein Wertverlust auf einen zur Prüfung der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

4.3 Die Öffnung einer für Gesundheitsschutz oder Hygiene relevanten Versiegelung ist von einem bloßen Wertverlust zu unterscheiden und kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Entfall des Rücktrittsrechts führen.

5. Rückgabe durch Geschäftskunden

5.1 Unternehmern und sonstigen Geschäftskunden steht kein allgemeines gesetzliches vierzehntägiges Rücktritts- oder Widerrufsrecht zu.

5.2 Die Rücknahme mangelfreier Ware von Geschäftskunden erfolgt daher ausschließlich aufgrund einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung mit Ambulanz Care.

5.3 Ambulanz Care ist insbesondere nicht verpflichtet, mangelfreie Waren zurückzunehmen, wenn es sich um

a) sterile Produkte,

b) Produkte mit geöffneter, beschädigter oder entfernter Steril- oder Hygieneversiegelung,

c) Einwegprodukte,

d) hygienisch sensible Produkte,

e) kundenspezifisch konfigurierte oder gekennzeichnete Produkte,

f) Sonderbeschaffungen,

g) Produkte mit eingeschränkter Haltbarkeit,

h) Produkte mit besonderen Lager- oder Temperaturbedingungen oder

i) Waren handelt, deren sichere und regulatorisch einwandfreie Weiterveräußerbarkeit nach Rückgabe nicht mehr gewährleistet werden kann.

5.4 Eine freiwillige Zustimmung zur Rücknahme begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Rücknahme bei künftigen Bestellungen.

5.5 Ambulanz Care kann eine freiwillige Rücknahme insbesondere von der Einhaltung vereinbarter Rücksendebedingungen sowie der Erstattung tatsächlich entstehender und angemessener Prüf-, Transport-, Wiederaufbereitungs- oder Rückabwicklungskosten abhängig machen.

6. Reklamationen und gesetzliche Gewährleistung bei Verbrauchern

6.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes.

6.2 Ambulanz Care haftet für Mängel, die bei Übergabe der Ware vorhanden sind und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist hervorkommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Waren grundsätzlich zwei Jahre.

6.3 Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird nach § 11 VGG grundsätzlich vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.

6.4 Eine interne Versand-, Gewichts- oder Fotodokumentation von Ambulanz Care ändert die gesetzliche Verteilung der Beweislast nicht.

6.5 Bei Vorliegen eines Mangels richten sich Verbesserung, Austausch, Preisminderung und Vertragsauflösung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Verbesserung oder Austausch sind grundsätzlich innerhalb angemessener Frist und ohne Kosten oder erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchzuführen.

7. Reklamationen durch Unternehmer

7.1 Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein unternehmensbezogenes Geschäft, gelten insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 UGB.

7.2 Der Geschäftskunde hat die Ware nach Ablieferung so bald zu untersuchen, wie dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und bei dieser Untersuchung festgestellte oder feststellbare Mängel innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.

7.3 Zeigt sich später ein zunächst nicht erkennbarer Mangel, ist dieser innerhalb angemessener Frist nach seiner Entdeckung anzuzeigen.

7.4 Insbesondere Mengenabweichungen, Falschlieferungen, äußerlich erkennbare Beschädigungen, beschädigte Sterilbarrieren, fehlende Bestandteile und sichtbare Transportschäden sind im Rahmen der zumutbaren Warenübernahme und Eingangskontrolle zu dokumentieren und anzuzeigen.

7.5 Die gesetzlichen Rechtsfolgen einer unterlassenen oder verspäteten Mängelanzeige richten sich nach § 377 UGB.

8. Inhalt einer Reklamation

8.1 Zur eindeutigen Zuordnung und sachgerechten Bearbeitung einer Reklamation sollen, soweit vorhanden und für die betreffende Beanstandung relevant, insbesondere folgende Angaben übermittelt werden:

a) Name beziehungsweise Unternehmen oder Organisation,

b) Bestell- oder Rechnungsnummer,

c) Artikelbezeichnung,

d) Artikel- oder REF-Nummer,

e) gelieferte und beanstandete Menge,

f) Seriennummer,

g) Charge oder Losnummer,

h) UDI, soweit vorhanden,

i) Datum des Erhalts beziehungsweise der Feststellung des Mangels,

j) konkrete Beschreibung der Beanstandung,

k) gegebenenfalls Fehlermeldungen oder Geräteanzeigen,

l) Fotos oder Videos des beanstandeten Zustands,

m) Fotos der Verpackung bei Transportschäden und

n) bei technischen Geräten gegebenenfalls Angaben über die Umstände, unter denen der Fehler aufgetreten ist.

8.2 Von Verbrauchern werden solche zusätzlichen Unterlagen nur insoweit verlangt, als dies zur sachlichen Prüfung der Beanstandung erforderlich und zumutbar ist. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil einzelne freiwillige Unterlagen nicht vorgelegt werden können.

8.3 Unternehmer haben die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Untersuchungs-, Rüge-, Dokumentations- und gegebenenfalls medizinprodukterechtlichen Mitwirkungspflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

9. Versanddokumentation und Beweissicherung

9.1 Ambulanz Care dokumentiert die ordnungsgemäße Versandabwicklung zur Qualitätssicherung, Rückverfolgbarkeit und Beweissicherung.

9.2 Jede ausgehende Sendung wird nach dem bei Ambulanz Care eingesetzten Versandprozess insbesondere anhand einer Sendungs- beziehungsweise Trackingnummer dokumentiert.

9.3 Vor Übergabe an den Beförderer wird das Versandgewicht des Pakets erfasst und dem jeweiligen Versandvorgang zugeordnet.

9.4 Darüber hinaus erfolgt eine Fotodokumentation des Versandvorgangs. Diese kann insbesondere den Wareninhalt vor dem Verschließen des Pakets, Anzahl und Anordnung der enthaltenen Produkte, sichtbare Produktkennzeichnungen, Verpackungszustand, Schutz- und Füllmaterial sowie den ordnungsgemäßen Verschluss der Sendung umfassen.

9.5 Soweit für die Rückverfolgbarkeit oder zur eindeutigen Zuordnung erforderlich, können auf der Dokumentation auch Artikel-, Chargen-, Serien- oder UDI-Daten erfasst werden.

9.6 Die Versanddokumentation kann im Fall von Beanstandungen insbesondere zur Prüfung von behaupteten Fehlmengen, Falschlieferungen, Beschädigungen, Vertauschungen oder sonstigen Abweichungen herangezogen werden.

9.7 Trackingdaten, dokumentiertes Versandgewicht, Fotoaufnahmen, Warenwirtschaftsdaten, Packlisten und sonstige Versandinformationen können im Rahmen der gesetzlichen Beweiswürdigung gemeinsam mit den vom Kunden vorgelegten Unterlagen berücksichtigt werden.

9.8 Durch diese Dokumentation wird keine gesetzlich vorgesehene Beweislast zum Nachteil eines Verbrauchers abgeändert oder umgekehrt.

10. Dokumentation eingehender Rücksendungen

10.1 Auch eingehende Rücksendungen und Reklamationssendungen können bei ihrem Eingang dokumentiert werden.

10.2 Die Dokumentation kann insbesondere umfassen:

a) Eingangsdatum und Sendungsnummer,

b) äußeren Zustand der Versandverpackung,

c) Gewicht der eingegangenen Sendung,

d) Inhalt und Stückzahl,

e) Zustand der Produktverpackung,

f) Zustand vorhandener Steril-, Sicherheits- oder Originalitätsversiegelungen,

g) Serien-, Chargen- oder UDI-Daten,

h) mitgesendetes Zubehör und

i) sichtbare Beschädigungen oder Gebrauchsspuren.

10.3 Die Öffnung und Prüfung einer Rücksendung kann zu Zwecken der Beweissicherung fotografisch dokumentiert werden.

10.4 Diese Dokumentation dient insbesondere einer nachvollziehbaren Zuordnung des tatsächlichen Rücksendeinhalts zum jeweiligen Rückgabe- oder Reklamationsvorgang.

11. Fehlmengen und Falschlieferungen

11.1 Wird geltend gemacht, dass eine Sendung unvollständig ist oder ein anderer Artikel geliefert wurde, ist die Beanstandung möglichst zeitnah nach Erhalt mitzuteilen.

11.2 Zur Prüfung werden insbesondere Packdaten, Warenwirtschaftsdaten, dokumentiertes Paketgewicht, Fotodokumentation und Trackinginformationen mit den Angaben des Kunden abgeglichen.

11.3 Verbraucher verlieren gesetzliche Ansprüche nicht allein dadurch, dass eine Fehlmenge oder Falschlieferung nicht unmittelbar nach Zustellung gemeldet wurde.

11.4 Bei Unternehmergeschäften gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 UGB.

12. Transportschäden

12.1 Verbraucher werden ersucht, äußerlich erkennbare Transportschäden nach Möglichkeit unmittelbar bei Übernahme zu dokumentieren und Ambulanz Care zeitnah mitzuteilen.

12.2 Eine unterlassene sofortige Meldung gegenüber dem Beförderer führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungs- oder Schadenersatzrechte.

12.3 Bei von Ambulanz Care organisierter Übersendung an Verbraucher geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über.

12.4 Bei Unternehmergeschäften richtet sich die Gefahrtragung nach der getroffenen Liefervereinbarung und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Eine nach § 377 UGB erforderliche Untersuchung und Mängelanzeige bleibt hiervon unberührt.

12.5 Bei einem Transportschaden sollen nach Möglichkeit folgende Unterlagen aufbewahrt beziehungsweise dokumentiert werden:

a) Außenverpackung,

b) Versandetikett,

c) Innenverpackung,

d) Polster- und Schutzmaterial,

e) beschädigte Ware und

f) aussagekräftige Fotografien des Schadens.

13. Rücksendung reklamierter Ware

13.1 Vor der Rücksendung einer beanstandeten Ware wird um Kontaktaufnahme unter hello@ambulanz.care ersucht, damit die Rücksendung eindeutig zugeordnet und gegebenenfalls ein geeigneter Transportweg festgelegt werden kann.

13.2 Die vorherige Kontaktaufnahme ist bei Verbrauchern keine zusätzliche Voraussetzung für das Bestehen gesetzlicher Gewährleistungsrechte.

13.3 Bei berechtigten Gewährleistungsfällen von Verbrauchern trägt Ambulanz Care jene Kosten, die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Unternehmer zu tragen sind.

13.4 Eigenmächtig veranlasste kostenintensive Sondertransporte, Expresssendungen oder sonstige über das zur Abwicklung erforderliche Maß hinausgehende Maßnahmen werden nur übernommen, soweit hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder Ambulanz Care diesen zuvor zugestimmt hat.

14. Potenziell kontaminierte oder gebrauchte Medizinprodukte

14.1 Medizinprodukte, die mit Blut, Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, infektiösem Material oder sonstigen biologischen beziehungsweise gefährlichen Stoffen in Kontakt gekommen sein können, dürfen aus Gründen des Arbeitnehmer-, Transport- und Gesundheitsschutzes nicht ohne vorherige Abstimmung an Ambulanz Care zurückgesendet werden.

14.2 Der Kunde hat Ambulanz Care vor der Rücksendung auf eine tatsächliche oder mögliche Kontamination hinzuweisen.

14.3 Soweit fachlich zulässig und ohne Beeinträchtigung der Beweissicherung möglich, kann vor einer Rücksendung eine geeignete Reinigung oder Dekontamination sowie bei professionellen Anwendern eine entsprechende Dokumentation verlangt werden.

14.4 Darf ein Medizinprodukt aufgrund seiner Beschaffenheit, Zweckbestimmung, Herstellerangaben oder aus Gründen der Beweissicherung nicht vorab gereinigt oder dekontaminiert werden, ist vor einer physischen Rücksendung eine gesonderte Abstimmung über eine sichere Verpackung, Kennzeichnung und Beförderung erforderlich.

14.5 Gesetzliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder Produkthaftungsansprüche werden durch erforderliche Schutzmaßnahmen bei der Rücksendung nicht eingeschränkt.

15. Medizinprodukterechtliche Produktbeschwerden

15.1 Produktbeschwerden über Medizinprodukte werden zusätzlich unter Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2017/745, des MPG 2021 und der jeweils anwendbaren medizinprodukterechtlichen Vorschriften bearbeitet.

15.2 Bei einer sicherheitsrelevanten Beanstandung soll das betreffende Produkt, soweit dies ohne Gefährdung möglich ist, nicht weiter verwendet, verändert, repariert oder entsorgt werden, bis geklärt ist, ob eine technische oder regulatorische Untersuchung erforderlich ist.

15.3 Produkt, Verpackung, Kennzeichnungen, Charge, Seriennummer, UDI, Gebrauchsanweisung und verfügbares Zubehör sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben.

15.4 Händler haben nach Art. 14 MDR unter anderem Beschwerden über mutmaßlich nichtkonforme Produkte, Rücknahmen und Rückrufe zu bearbeiten und erforderliche Informationen an Hersteller beziehungsweise weitere zuständige Wirtschaftsakteure weiterzugeben.

16. Vorkommnisse und Sicherheitsmeldungen

16.1 Besteht der Verdacht auf ein schwerwiegendes Vorkommnis im Zusammenhang mit einem Medizinprodukt, ist dies ausdrücklich als sicherheitsrelevante Produktmeldung zu kennzeichnen.

16.2 Ambulanz Care kann hierfür zusätzliche Informationen verlangen, soweit diese zur regulatorischen Bewertung, zur Weiterleitung an den Hersteller oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich sind.

16.3 Fachpersonen, Gesundheitseinrichtungen und sonstige gesetzlich erfasste Anwender haben ihre eigenen gesetzlichen Meldepflichten gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu beachten. Die Mitteilung eines Vorkommnisses an Ambulanz Care ersetzt eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung an das BASG nicht.

17. Rückrufe und Sicherheitskorrekturmaßnahmen

17.1 Rückgaben aufgrund eines Produktrückrufs, einer Sicherheitskorrekturmaßnahme oder behördlichen Anordnung werden unabhängig von einem gewöhnlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht nach Maßgabe der jeweils einschlägigen medizinprodukterechtlichen Vorschriften abgewickelt.

17.2 Betroffene Kunden sind verpflichtet beziehungsweise werden ersucht, je nach ihrer rechtlichen Stellung die zur Identifikation und sicheren Abwicklung erforderlichen Produkt-, Chargen-, Serien- oder UDI-Daten zur Verfügung zu stellen.

17.3 Ambulanz Care arbeitet bei erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen mit Herstellern, Importeuren, Bevollmächtigten, zuständigen Behörden und sonstigen beteiligten Wirtschaftsakteuren entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen zusammen.

18. Technische Untersuchung

18.1 Bei technischen Geräten kann die sachgerechte Beurteilung einer Reklamation eine technische Prüfung durch Ambulanz Care, einen autorisierten Servicepartner, den Hersteller oder eine vom Hersteller benannte Stelle erfordern.

18.2 Der Kunde hat das beanstandete Produkt für eine erforderliche technische Untersuchung in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen.

18.3 Eine Untersuchung kann insbesondere Produktzustand, Seriennummer, Gerätekonfiguration, Fehlerspeicher, Betriebsdaten, Zubehör, sichtbare Beschädigungen und sonstige zur Fehleranalyse erforderliche Informationen umfassen.

18.4 Die Durchführung einer technischen Prüfung stellt für sich allein weder ein Anerkenntnis eines Mangels noch eine Ablehnung eines Gewährleistungsanspruchs dar.

19. Beschädigung durch unsachgemäße Nutzung

19.1 Ergibt die sachgerechte Prüfung, dass der geltend gemachte Schaden ausschließlich nach Übergabe durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Missachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Lagerung, nicht autorisierte Reparatur oder Veränderung, mechanische Fremdeinwirkung, Verwendung nicht freigegebenen Zubehörs oder durch eine sonstige vom Kunden zu vertretende Ursache entstanden ist, richtet sich die weitere Abwicklung nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.

19.2 Zwingende Verbraucherrechte und die gesetzliche Beweislastverteilung bleiben unberührt.

20. Freiwillige Herstellergarantien

20.1 Besteht für ein Produkt zusätzlich eine freiwillige Herstellergarantie, richten sich Inhalt, Dauer und Voraussetzungen dieser Garantie nach der jeweiligen Garantieerklärung des Garantiegebers.

20.2 Eine Herstellergarantie besteht neben der gesetzlichen Gewährleistung und ersetzt diese nicht.

20.3 Ambulanz Care kann den Kunden bei der Abwicklung einer Herstellergarantie unterstützen, soweit dies für das betreffende Produkt vorgesehen ist.

21. Bearbeitung und Kommunikation

21.1 Reklamationen und Rückgabeanfragen können an folgende Adresse übermittelt werden:

Ambulanz Care GmbH
E-Mail: hello@ambulanz.care

21.2 Bei sicherheitsrelevanten Medizinproduktefällen ist im Betreff nach Möglichkeit „Medizinprodukt – Sicherheitsmeldung“ anzuführen.

21.3 Ambulanz Care bestätigt den Eingang und prüft den jeweiligen Vorgang anhand der übermittelten Informationen sowie der vorhandenen Bestell-, Versand-, Produkt- und Dokumentationsdaten.

22. Datenschutz bei Versand- und Reklamationsdokumentationen

22.1 Soweit Tracking-, Gewichts-, Foto-, Seriennummern-, Reklamations- oder sonstige Dokumentationsdaten einer natürlichen Person oder Bestellung zugeordnet werden können, werden diese ausschließlich für die Vertragsabwicklung, Qualitätssicherung, Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Bearbeitung von Ansprüchen und zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche verarbeitet.

22.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich ergänzend nach der Datenschutzerklärung der Ambulanz Care GmbH.

22.3 Die Dokumentation wird nur so lange aufbewahrt, wie dies für die jeweiligen Zwecke, gesetzliche Dokumentationspflichten sowie erforderliche Gewährleistungs-, Haftungs-, Verjährungs- und Medizinproduktefristen notwendig ist.

23. Verhältnis zu AGB und Widerrufsbelehrung

23.1 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ambulanz Care GmbH in der für die jeweilige Kundengruppe maßgeblichen Fassung.

23.2 Für Verbraucher gelten zusätzlich die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.

23.3 Im Fall eines Widerspruchs gehen zwingende gesetzliche Vorschriften sowie individuell wirksam vereinbarte Regelungen vor.

24. Kontakt

Ambulanz Care GmbH
Peter-Behrens-Platz 10
4020 Linz
Österreich

FN 681380f
E-Mail: hello@ambulanz.care
Web: www.ambulanz.care

Vertreten durch den Geschäftsführer DDr. Johannes Pohlhammer, MSc., Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie sowie Notarzt.